Vorgehensweise Hausbau auf Hinterliegergrundstück


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Gesendet von Lars Richter am 23 Januar, 2019 um 14:37:22:

Hallo Zusammen,

nehmen wir mal folgenden, rein fiktiven Fall an:
Aus einer Erbschaft wird ein Teil eines Grundstücks erworben, dass beerbte Grundstück würde dafür geteilt. Auf zwei Teilen stehen EFH, auf einem weiteren Teil ein Wochenendhaus. Der Teil mit dem Wochenendhaus (ein Hinterliegergrundstück) erhält ein Wege-, jedoch (wohl) kein Leitungsrecht. Ein entsprechender Weg wird gebaut.

Nach einiger Zeit würde man sich entschließen, das Wochenendhaus abzureißen um dort ebenfalls ein EFH zu errichten. Wie müsste man dann vorgehen? Um Klarheit bzgl. der Art des Grundstücks (Bauland ja/nein) zu erhalten sollte man sicher erstmal im Grundbuch nachschauen oder?

Wenn ein Wegerecht aber kein Leitungsrecht eingetragen ist, gibt es dann Möglichkeiten dieses durchzusetzen? Nehmen wir an, man könnte über ein anderes, drittes Grundstück (das man ggf. erwirbt) direkt Leitungen legen lassen. Wäre das möglich und würde man dann das Grundstück mit dem Wochenendhaus in Bauland "umwidmen" / umwandeln können?

Viele Fragen, bei völliger Unklarheit :-)

Besten Dank!

MfG



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