Gesendet von bodo hermann in gruppe türkis architekten am 22 September, 2018 um 23:02:05:
Antwort an: Frist für Bauszustandbesichtigung überschritten? posted by Privater Bauherr am 17 September, 2018 um 09:43:35:
Hallo Privater Bauherr,
nach meinen Erfahrungen kommt es schon mal vor, dass Akten einfach liegen bleiben.....auch 5 Jahre lang.
Eine Bauzustandsbesichtigung muss nicht unbedingt erfolgen. Ich empfehle Ihnen eine schriftliche Anfrage -per Einschreiben- an die "Bauaufsicht", über die Ausstellung einer Bescheinigung über das Ergebnis (§ 82 Abs. 5 BauO NRW) innerhalb einer Frist von 4 Wochen.