Gesendet von Privater Bauherr am 17 September, 2018 um 09:43:35:
Hallo zusammen,
gibt es eine Frist, in der die Bauzustandsbesichtigung gem. §82 BauO NRW nach angezeigter Fertigstellung seitens der Bauaufsicht erfolgen muss?
Wenn die Fertigstellungsanzeige z.B. vor 5 Jahren (2013) durch die Bauherren erfolgte, kann dann nach 5 Jahren noch eine Bauzustandbesichtigung verlangt und abgerechnet werden?
Vielen Dank im Voraus, falls jemand hierzu näheres Wissen hat.