Frist für Bauszustandbesichtigung überschritten?


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Gesendet von Privater Bauherr am 17 September, 2018 um 09:43:35:

Hallo zusammen,

gibt es eine Frist, in der die Bauzustandsbesichtigung gem. §82 BauO NRW nach angezeigter Fertigstellung seitens der Bauaufsicht erfolgen muss?

Wenn die Fertigstellungsanzeige z.B. vor 5 Jahren (2013) durch die Bauherren erfolgte, kann dann nach 5 Jahren noch eine Bauzustandbesichtigung verlangt und abgerechnet werden?

Vielen Dank im Voraus, falls jemand hierzu näheres Wissen hat.



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