Gesendet von P. Lahm ;-) am 15 September, 2018 um 18:15:46:
Antwort an: Anderer Grundriss als in Baugenehmigung posted by Marc Tetzlaff am 14 September, 2018 um 11:24:10:
Das lässt sich so aus der Ferne nicht diagnostizieren. Interne Umbauten und Zweckänderungen von Räumen sind häufig baugenehmigungsfrei. Das materielle Recht muss allerdings dennoch eingehalten werden.
Allerdings lässt sich per Ferndiagnose nicht klären, ob die damalige Änderung einen zwingenden rechtlichen Grund hat, der heute noch durchgreift, oder ob die Änderungen seinerzeit nur aus kosmetischen Gründen eingetragen wurden.
(Ich habe z.B. auch schon gesehen, dass man ein Haus für die Bewertung nach unten "tunen" wollte und deshalb mitten in ein Schlafzimmer eine Toilette eingebaut hat, weil Räume mit Aborten bei der Wohnflächenberechnung geringer angesetzt wurden.)
Verbindlich klären lässt sich das natürlich durch Akteneinsicht/Nachfrage bei der Bauaufsichtsbehörde - oder durch einen erfahrenen Architekten.
: Hallo,
: ich habe Anfang des Jahres eine Wohnung (BJ 1999, DG-Wohnung in Doppelhaushälfte) gekauft.
: Da die Baugenehmigung bei den Interlagen fehlte, habe ich mir eine Abschrift beim Landkreis besorgt. Da mussteich feststellen, dass der im Bauantrag beiliegende Grundriss handschriftlich geändert wurde. Eine Mauer zwischen einem Schlafzimmer und einem Abstellraum wurde herausgestrichen und insgesamt als Schlafzimmer beschrieben, dafür wurde das zweite Schlafzimmer als Abstellraum umbenannt. Tatsächlich ist baulich diese Änderung aber nie durchgeführt worden, d.h. der tatsächliche Grundriss ist wie der in der Baugenehmigung ohne die handschriftlichen Änderungen.
: Jetzt habe ich quasi ein Schlafzimmer, das als Abstellraum genehmigt wurde, sowie einen Abstellraum, wo laut Genehmigung keiner sein dürfte.
: Was muss ich jetzt machen? Muss der Bauantrag noch 20 Jahren geändert werden? Die Wohnung ist derzeit an meine Eltern vermietet, also nicht selbstgenutzt. Lage in Niedersachsen.
: Anmerkung: direkt an dem in der Genehmigung vom Schlafzimmer zum Abstellraum umfunktionierten Schlafzimmer grenzt die Heizung der Wohnung von unten. Ich vermute mal, dass das der Grund war, warum die handschriftliche Änderung im Grundriss damals vorgenommen wurde ?!?
: Ändert jetzt aber auch nichts daran, dass der Grundriss anders ist, als der genehmigte. Komischerweise entsprechen die Wohnflächenberechnungen im Bauantrag wiederum den tatsächliche Maßen, so wie die Wohnung gebaut wurde. Ansonsten ist alles so umgesetzt wie genehmigt.
: Was kann/muss ich jetzt tun? Hat da jemand eine Idee?
: Danke und Gruß
: Marc Tetzlaff