Gesendet von Marc Tetzlaff am 14 September, 2018 um 11:24:10:
Hallo,
ich habe Anfang des Jahres eine Wohnung (BJ 1999, DG-Wohnung in Doppelhaushälfte) gekauft.
Da die Baugenehmigung bei den Interlagen fehlte, habe ich mir eine Abschrift beim Landkreis besorgt. Da mussteich feststellen, dass der im Bauantrag beiliegende Grundriss handschriftlich geändert wurde. Eine Mauer zwischen einem Schlafzimmer und einem Abstellraum wurde herausgestrichen und insgesamt als Schlafzimmer beschrieben, dafür wurde das zweite Schlafzimmer als Abstellraum umbenannt. Tatsächlich ist baulich diese Änderung aber nie durchgeführt worden, d.h. der tatsächliche Grundriss ist wie der in der Baugenehmigung ohne die handschriftlichen Änderungen.
Jetzt habe ich quasi ein Schlafzimmer, das als Abstellraum genehmigt wurde, sowie einen Abstellraum, wo laut Genehmigung keiner sein dürfte.
Was muss ich jetzt machen? Muss der Bauantrag noch 20 Jahren geändert werden? Die Wohnung ist derzeit an meine Eltern vermietet, also nicht selbstgenutzt. Lage in Niedersachsen.
Anmerkung: direkt an dem in der Genehmigung vom Schlafzimmer zum Abstellraum umfunktionierten Schlafzimmer grenzt die Heizung der Wohnung von unten. Ich vermute mal, dass das der Grund war, warum die handschriftliche Änderung im Grundriss damals vorgenommen wurde ?!?
Ändert jetzt aber auch nichts daran, dass der Grundriss anders ist, als der genehmigte. Komischerweise entsprechen die Wohnflächenberechnungen im Bauantrag wiederum den tatsächliche Maßen, so wie die Wohnung gebaut wurde. Ansonsten ist alles so umgesetzt wie genehmigt.
Was kann/muss ich jetzt tun? Hat da jemand eine Idee?
Danke und Gruß
Marc Tetzlaff