Re: Rückwirkende Baugenehmigung


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Gesendet von Bauassessor am 15 August, 2018 um 15:07:28:

Antwort an: Re: Rückwirkende Baugenehmigung posted by H. Hallmackenreuther am 14 August, 2018 um 16:48:46:

Hallo,

angenommen, das Vorhaben lag vor 140 Jahren in einem Gebiet, für das es keine Rechtsgrundlage für die Errichtung und Nutzung gab, wie sehe es denn dann aus? Oder es gab damals eine Rechtsgrundlage, nach der der Bau quasi genehmigungsfrei war und somit keine Baugenehmigung erteilt werden musste.

Eine Errichtung wäre dann damals nicht illegal gewesen - uud würde doch heute plötzlich illegal werden?
Die formelle Illegalität muss nach meinem Verständnis doch erstmal durch die Behörde nachgewiesen werden, oder etwa nicht?
Ich übertreibe jetzt mal bewusst, aber vom Kölner Dom heute eine Baugenehmigung aus dem Jahr 1248 zu verlangen, weil sich heute die Leute aus der Nachbarschaft beklagen, weil sie wegen der Glocken nicht schlafen können, ist doch abwegig.

Mag sein, dass man den Kölner Dom zwischenzeitlich wegen der permanenten Bauaktivitäten auch eine aktuelle Baugenehmigung erteilt hat - aber das Prinzip ist das selbe: Wenn ich ein Gebäude habe, das vor der geltenden Rechtsgrundlage errichtet wurde, setzte ich als Behörde doch erstmal die Legalität des Gebäudes voraus, auch wenn es den heutigen Rechtsgrundlagen nicht mehr entspricht. Oder sind all die historischen Gebäude in Deutschland nur geduldet?

: Guten Tag!

: Nun, kalte Enteignung würde ich es vielleicht nicht unbedingt nennen, auch wenn es im Ergebnis auf dasselbe hinausläuft.

: Ich würde nach der Beschreibung annehmen, dass auf jeden Fall - und sei es auch vor 140 Jahren - ein Genehmigungserfordernis bestand. Das Vorhaben dürfte seitdem mindestens ganz oder in Teilen "formell" illegal gewesen sein. Das hätte man vielleicht seinerzeit noch ändern können. Aufgrund der anderen, möglicherweise misslichen und abwehrbaren, städtebaulichen Entwicklungen setzte dann irgendwann auch eine "materielle" Illegalität ein, die nun eine nachträgliche Genehmigung faktisch verhindert. Da das Vorhaben aber stets schon formell illegal war, kann aus meiner Sicht allerdings auch keine geschützte Rechtsposition entstanden sein. Das mag ärgerlich, unerkannt oder dumm gelaufen sein, lässt sich aber nun nicht mehr ändern und geht zu Lasten des ungenehmigten Betriebs. Es gibt keine (ewige) Garantie, dass sich an Genehmigungsvoraussetzungen bauplanungsrechtlich wie bauordnungsrechtlich nichts mehr ändert. Den Bestand sichert dem Grunde nach nur eine erteilte Genehmigung.

: Andersherum würde ich mich als betroffener Eigentümer eines benachbarten Wohnhauses oder als belasteter und eingeschränkter Straßenbaulastträger im Falle einer nachträglichen Genehmigung, die die aktuellen gesetzlichen Zulässigkeitsvoraussetzungen nicht erfüllt, erfolgreich vor dem Verwaltungsgericht gegen die Erteilung der Genehmigung der zuständigen Behörde wehren können. Das legt ja eindeutig nahe, dass die Behörde also heute gar nicht mehr genehmigen kann oder dürfte.

: Mit freundlichen Grüßen
: H. Hallmackenreuther




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