Rückwirkende Baugenehmigung


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Gesendet von Bauassessor am 08 August, 2018 um 16:15:52:

Hallo,

ich hatte vor einiger Zeit schon einmal eine theoretische Frage zu eine Sachverhalt. Die möchte ich gern noch einmal konkretisiere.

Im Rahmen eines Umlegungsverfahrens wird einem Unternehmen, das seit Ende des 19 Jahrhunderts (also lange vor einem BauGB oder einer Bauordnung) am Standort ist, zugesagt, dass es dort bleiben könnte, wenn die Anlieferung für das Unternehmen auf die Rückseite verlegt wird. Im Anschluss an das Umlegungsverfahren unternimmt das Unternehmen noch ein paar genehmigungsfreie Änderungen, sonst passiert nichts.

40 Jahre später beschwert sich ein Nachbar über den Anlieferungsverkehr (1 bis 2 Lastzüge pro Woche in der Mittagszeit - die Anlieferung erfolgt allerdings durch ein inzwischen gewachsenes Wohngebiet) - und die Bauaufsicht teilt dem Unternehmen mit, dass es über keine Baugenehmigung verfügt und somit seinen Betrieb einstellen muss (allerdings mit einer recht großzügigen Duldung).

Jetzt meine Frage: Ende des 19. Jahrhunderts gab es keine gesetzliche Grundlage für eine Baugenehmigung. Und im Rahmen der Umlegung wurde dem Unternehmen indirekt behördlich seine Zulässigkeit bestätigt. Gibt es eine Aussicht darauf, eine rückwirkende Baugenehmigung zu erhalten? Welche Nachweise wären wohl erforderlich?

Bundesland NRW. Das Vorhaben liebt angrenzend an ein Allgemeines Wohngebiet in einem faktischen Dorfgebiet (also Innenbereich nach § 34 Abs. 2 BauGB).



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