Bienenhaus Baujahr 1948, Baugenehmigung?


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Gesendet von Hobbyimker am 07 Februar, 2018 um 14:53:52:

Hallo,
wir besitzen ein Grundstück (Grünland) von 1,1ha, welches sich im Aussenbereich befindet (Baden-Württemberg) Dies haben wir vor einigen Jahren von einem Landwirt erworben.Auf dem Grundstück befindet sich ein altes Bienenhaus, welches nach Befragungen von älteren Bürgern wohl ca.1948 dort gebaut wurde.Das Grundstück wurde 1971 zum Landschaftsschutzgebiet.
Nun haben wir vom Bauamt eine Mitteilung bekommen, dass dieses Bienenhaus ohne Genehmigung gebaut wurde, und wurden aufgefordert, nachträglich einen Bauantrag zu stellen, oder das Bienenhaus zu entfernen. Dies können wir absolut nicht verstehen.
Weiss jemand Bescheid, wie die Gesetzeslage hierzu im Jahr 1948 war? War damals das Bauen eines Bienenhauses durch einen Landwirt überhaupt genehmigungspflichtig? Ansonsten könnten wir uns auf Bestandsschutz berufen...
Vielen Dank im Voraus




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