Bauland EFP - Privater Investor - Grundstückszufahrt Kosten


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Gesendet von TZ am 07 Dezember, 2017 um 04:42:56:

Guten Tag,

im Rahmen eines BPlan übernimmt ein Investor die restliche Erschließung, nachdem der zuvorige Investor in Insolvenz gegangen war. Er verkauft eine Reihe von Grundstücken und baut die vertraglich vorgegeben Straßen aus dem B-Plan bzw. gemäß dem Erschließungsvertrag mit der Kommune, setzt Laternen usw. Nach Fertigstellung sollen diese Straßen -noch Privatland- an die Gemeinde übereignet werden.

Die gebauten Straßen werden jedoch ohne Zufahrten ausgeführt, mit der Begründung, dies wäre Anliegersache. Die Grundstücke wurden als EFP verkauft. Die Notarverträge enthalten keine Aussagen diesbezüglich, ebenso wenig wie der Erschließungsvertrag mit der Kommune.

Frage:

Aus welchen gesetzlichen Grundlagen könnte sich ergeben, dass Privatpersonen auf dem Grund eines Anderen verpflichtet sein sollten, Erschließungsmaßnahmen wie Pflastern in der Zufahrt zum Grundstück zu erledigen?

Woraus regeln sich die gegenseitigen Verpflichtungen zwischen einem Käufer in einem erschließungsbeitragsfreiem Grundstück und dem Verkäufer und Eigentümer der Verkehrsflächen, der diese nach Fertigstellung an die Stadt abgibt.

Ich finde dazu leider keine Informationen. Daher halte das für ein ausschließlich vertragsrelevantes Thema, dass zwischen beiden Parteien nur vertraglich geregelt werden kann.

Irre ich?

Mit freundlichen Grüßen

Rudi





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