Gesendet von Markus Reinartz am 09 Dezember, 2017 um 12:12:30:
Antwort an: Re: Bauland EFP - Privater Investor - Grundstückszufahrt Kosten posted by Rudi am 09 Dezember, 2017 um 07:24:37:
Na das ist doch logisch, dass die Stadt oder der Erschließungsträger Ihnen nicht den Hof oder Ihre Einfahrt, die sich auf Ihrem Grundstück befindet, in der Erstellung bezahlt oder die Erstellungskosten übernimmt.
Da gibt es keine Schwierigkeiten bei der Begrifflichkteitenverwendung.
Was auf Ihrem Grundstück ist oder gemacht wird, zahlen Sie, das ist normal und immer so, es sei denn, irgendwelche anderen freundlichen Menschen würden diese Kosten übernehmen wollen.
Und wieso denn gibt es da irgendwelche Entwässerungsprobleme. Die Einfahrt oder der Hof oder auch die Zufahrt -egal wie auch immer Sie das nun nennen wollen- ist doch noch gar nicht erstellt, sodann haben Sie alle Möglichkeiten diese Flächen ordnungsgemäß zu entwässern.
Außerdem ist es -unserer Auffassung nach- ohnehin sehr blauäugig in eine derartige Verhandlung mit Kaufentschlussentscheidung zu treten, ohne zu wissen, was man da gerade tut, statt sich sach- und fachkundige Hilfe hinzu zu ziehen.
Mit freundlichen Grüßen
Markus Reinartz
: Guten Tag,
: vielen Dank für die Information. Ich bin nur verwundert, dass in dem hypothetischen Baugebiet alle Kosten mit dem Grundstückskauf abgegolten sind, aber eben die Zufahrt von der später öffentlichen Straße zum Grundstück davon ausgenommen ist. Das ist für meine Begriffe widersinnig aber offensichtlich normal :-( Noch dazu, dass in diesem theoretischen Beispiel auf der als Grundstückszufahrt deklarierten Fläche ein Entwässerungsproblem besteht - auf später öffentlichem Grund, was der Bauherr bewältigen soll.
: Danke für Ihre Hilfe!
: MfG
: Rudi