Re: Bestätigung ausgeführter Arbeiten


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Gesendet von ReiMa-Baudienstleistungen UG (haftungsbeschränkt) am 02 Dezember, 2017 um 20:46:04:

Antwort an: Bestätigung ausgeführter Arbeiten posted by BauBubbi am 30 November, 2017 um 20:38:27:

Hä?

Der soll sich seine Leistung abnehmen lassen und gut isss. Wenn er bereits fertig ist, ist es die Schlussabnahme. Teilnahmen müssen vereinbart werden.

Wenn die Abnahme gemacht wird, und er wäre nicht fertig, würde der Auftraggeber dies ja in das Abnahmeprotokoll hinein schreiben. Es müssen nicht die gesamten Massenangaben im Abnahmeprotokoll stehen und angegeben sein. Dafür schreibt der Auftragnehmer doch seine Rechnung, die ein beiliegendes Aufmaß erhalten muss, in dem die Massen angegebenen werden.

Es reicht also ....., die ordnungsgemäße Fertigstellung und mangelfreie Ausführung der beauftragten Leistung quittieren zu lassen.

Die Menge ergibt sich aus dem Aufmaß.

Mit freundlichen Grüßen

Markus Reinartz

: Hey liebes Forum,

: gibt es sowas wie eine Bestätigung/Bescheinigung getätigter Arbeiten?

: Worum es geht: Ein Kunde von mir, ich bin Berater für ausländische Firmen auf dem deutschem Markt, möchte sich absichern und bei Abgabe der Baustelle sich eine Bescheinigung/Bestätigung unterschreiben lassen vom Auftraggeber für die von Ihm ausgeführten Arbeiten, das ganze bevor er Rechnung stellt und Geld geflossen ist. Gibt es sowas? Evtl. einen Link zu Vorlage? Ist sowas gängige Praxis? Ist sowas rechtskräftig? Wie könnt er sich sonst absichern?





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