Re: Grenzzaun


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Gesendet von H. Hallmackenreuther am 16 August, 2017 um 08:03:18:

Antwort an: Grenzzaun posted by Alex am 15 August, 2017 um 18:33:57:

Guten Morgen!

Unverständlich, warum das Bauamt Auskunft zu Rechtsgebieten erteilen sollte, für die es offenkundig nicht zuständig ist.
Die letzte Änderung des hessischen Nachbarrechtsgesetzes müsste von 2014 sein. Und da steht nichts dergleichen. Es gilt die "Ortsüblichkeit" oder ersatzweise 1,2 m verzinkter Maschendrahtzaun. Nicht Auskünften trauen sondern lieber selbst ins Gesetz gucken: Paragraph 15.

Mit freundlichen Grüßen
H. Hallmackenreuther



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