Grenzzaun


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Gesendet von Alex am 15 August, 2017 um 18:33:57:

Angenommen, man wohnt in Hessen in einem reinen Wohngebiet, für das es keinen Bebauungsplan gibt. Man erwägt, die Einfriedung einer Grundstücksseite zum Nachbarn hin mit einer Holzwand zu gestalten, die 15m lang und 1,80m hoch sein soll.
Weiter angenommen, man erhielte vom Bauamt die Auskunft, dass hier das Nachbarrecht gültig sei und dass man neuerdings auch 1,80m bis 2m hoch bauen dürfe (statt wie bisher 1,20m), ohne den Nachbarn zu fragen. Könnte man dieser Auskunft trauen?
Danke für eine Einschätzung!



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