Umwidmung in Wohngebiet


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Gesendet von Tobias Steinstrassen am 06 Juli, 2017 um 12:15:53:

Hallo,
ich möchte gern einen Teil meines Hauses als gewerbliche Fläche umwidmen lassen. Unser Haus steht laut Plan in einem reinem Wohngebiet. Meine gewerbliche Tätigkeit soll eine Verkaufstelle für artgerechtes Tierfutter (BARF) beinhalten, die ich als Kleingewerbe ausführen möchte. Öffnungszeiten 3x wöchentlich für 4 Stunden, geschätzt 15 Kunden/Woche. Da Hunde und Katzen täglich fressen müssen, sehe ich hier die Versorgung des täglichen Bedarfs als gegeben. Es besteht bereits eine Genehmigung zum Betreiben eines Steuerberaterbüro´s ohne Kundenverkehr an dieser Stelle. Im gleichen Ort/Dorf hat eine regional tätige Heizungs/Sanitärfirma ihren Sitz (die allerdings inzwischen insolvent ist). In beiden Nachbarorten (Stadt Kürten, Rheinisch-Bergischer Kreis) sind ebenfalls mehrere aktive Gewerbe (Weinladen, Restaurant, Signalanlagenbau) angesiedelt. Ein Vorab-Bescheid des Baumamtes deutete eine Ablehnung des Antrages an, da man nicht nochmal ein Gewerbe in einem reinen Wohngebiet genehmigen möchte. Eine Änderung der Nutzungsart zum Wohn-Mischgebiet will man nicht durchführen lassen.
Jetzt meine Fragen:
1. Kann ich mich beim Widerspruch auf die (insolvente) Heizungsfirma berufen und eine Genehmigung erzwingen?
2. Ist zwischen zwei Mischgebieten (Dörfer links und rechts von unserem) ein reines Wohngebiet zulässig. Durch alle drei Dörfer führt die gleiche Kreisstrasse, also muss der Autoverkehr auch durch unser Dorf, wenn er zu den jeweiligen Firmen der Nachbardörferwill, durchfahren.
3. Welche Möglichkeiten gibt es, um eine Nutzungsänderung im FNP zu erzwingen?

Danke für die Hilfe!

Tobias
1. LKann ich mich




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