Gesendet von Bauassessor am 12 Juli, 2017 um 12:54:49:
Antwort an: Re: Umwidmung in Wohngebiet posted by Dirk Baumeister am 10 Juli, 2017 um 20:27:25:
Hallo Herr Baumeister,
meiner Meinung nach könnte der Betrieb als sonstiger nicht störender Gewerbebetrieb ausnahmsweise genehmigt werden. Das liegt natürlich im Ermessen der Genehmigungsbehörde. Aber Einzelhandelsbetriebe gelten als Unterform der Gewerbebetriebe an sich - und eine Störung kann ich hier bei der geplanten Dimension nicht erkennen.
: Aus einer freiberuflichen Tätigkeit im näheren Umfeld lässt sich kein WA oder MI ableiten. Räume für freiberufliche Tätigkeiten sind in allen Baugebieten zulässig (§ 13 BauNVO).
: Die beschriebene Tätigkeit ist planungsrechtlich weder als Deckung des täglichen Bedarfs einzustufen noch als freier Beruf, sodass sie in einem WA und einem WR planungsrechtlich als nicht zulässig einzustufen wäre.
: : Hallo,
: : wenn es für den Standort keinen rechtsgültigen Bebauungsplan gibt und sich das ganze nach § 34 BauGB aus der Art der näheren Umgebung ableitet, ist das hier in dem Forum kaum abschließend zu beurteilen. Sollte der Standort nach § 34 Abs. 2 BauGB einer Gebietskategorie der Baunutzungsverordnung entsprechen, kann man den Fall ein wenig "durchexerzieren":
: : Wenn es in der näheren Umgebung bisher irgendeine gewerbliche/freiberufliche Nutzung gibt, dann wäre das ein Indiz dafür, dass ein reines Wohngebiet (WR) hier NICHT zum Tragen kommt, sondern eher ein Allgemeines Wohngebiet (WA) - vielleicht sogar schon ein Mischgebiet. In einem WA / MI sind aber nicht großflächige Einzelhandelsbetriebe i.d.R. zulässig, sofern die baurechtlichen Voraussetzungen (Stellplätze etc.) erfüllt sind. Dann wüsste ich keinen Grund, warum das Bauamt den Antrag ablehnen sollte.
: : Handelt es sich aber um ein reines Wohngebiet (WR), ist dort keine gewerbliche Nutzung zulässig. Das gilt meines Wissens aber auch für ein Steuerberaterbüro...
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: : : Danke für die Antwort!
: : : Wenn ich dem B-Plan für unsere Gemeinde aus dem Internet trauen kann (der aber nicht rechtsverbindlich ist) ist unser Dorf hier nur dem §34 als Innbereich un´terworfen, einen gültigen B-Plan scheint es nicht zu geben. Für andere Ortsteile auch in direkter Nähe gibt es demnach einen gültigen B-Plan. Da werde ich mich wohl nochmal beim Bauamt direkt erkundigen müssen.
: : : Zum Laden: Die Verkaufsfläche beträgt 42m², Stellplätze sind in unserem Hof reichlich vorhanden, aber wie schon unten geschrieben, rechnen wir hier mit ca. 5 Kunden am Tag. Anlieferung stellt somit auch erstmal kein Problem dar. Wir wollen ausschließlich fertig verarbeitete tiefgekühlte Ware bzw. getrocknete Kauartikel verkaufen, somit kann es auch nicht zu einer Geruchsbelästigung bzw. Probleme durch das Handling von Frischfleisch bzw. verderblichen Waren geben.
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: : : : Hallo,
: : : : steht die Festsetzung eines Reinen Wohngebietes (WR) in einem Bebauungsplan oder haben Sie das einfach aus der tatsächlichen Bebauung entnommen? Bei gewerblichen Nutzungen in Wohngebieten kommt es sehr stark auf die Art des Gewerbes an. Ein Steuerfachbüro ohne Kunden hat offensichtlich keine Störquellen, während ein Einzelhandelsbetrieb zumindest einen Kundenverkehr hat. Er braucht damit also auch Kundenstellplätze, ggf. sogar eine Anlieferung etc.
: : : : Tiernahrung gilt in der Regel an nicht-zentrenrelevantes Sortiment und ist in den meisten Gebietskategorien - zumindest bis zu einer Größe von 800 qm Verkaufsfläche - grundsätzlich zulässig: Ausnahme ist hier aber das Reine Wohngebiet (lt. Bplan).
: : : : In der Begründung zu diesem Bplan werden die Gründe für genau diese Ausweisung erläutert sein - irgendetwas wird sich die Stadt / Gemeinde dabei gedacht haben, dass sie ausgerechnet ein reines Wohngebiet ausgewiesen hat. Daran ändert erstmal auch nicht die Existenz zweier Mischgebiete in der Nachbarschaft. Wenn die Gründe für die Ausweisung als WR aber nicht mehr vorliegen, KANN die Kommune den Bplan ändern, wenn sie er für erforderlich erachtet. Das kann z.B. der Fall sein, wenn man Ihnen die Nutzung als Einzelhandelsbetrieb ermöglichen möchte. So eine Bplan-Änderung ist aber ein langwieriger Prozess. Wenn es schnell geht, sollten Sie 1 Jahr einplanen, besser 2.
: : : : Wenn Sie Ihr Recht "erzwingen" wollen, müssen Sie einen Bauantrag einreichen, der dann abgelehnt wird, und dann eine Klage gegen die Ablehnung einschließlich inzidenter Prüfung des Bplans einreichen. Dann wird mitgeprüft, ob der Bplan auch rechtswirksam ist. Allerdings prüft dann das Gericht auch erstmal nur, ob die Begründung zum Bebauungsplan nachvollziehbar ist und auch sonst keine Fehler gemacht wurden. Ich befürchte, Ihre Aussichten auf Erfolg sind eher gering - wenn es denn wirklich ein WR ist, von dem Sie reden.
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: : : : : Hallo,
: : : : : ich möchte gern einen Teil meines Hauses als gewerbliche Fläche umwidmen lassen. Unser Haus steht laut Plan in einem reinem Wohngebiet. Meine gewerbliche Tätigkeit soll eine Verkaufstelle für artgerechtes Tierfutter (BARF) beinhalten, die ich als Kleingewerbe ausführen möchte. Öffnungszeiten 3x wöchentlich für 4 Stunden, geschätzt 15 Kunden/Woche. Da Hunde und Katzen täglich fressen müssen, sehe ich hier die Versorgung des täglichen Bedarfs als gegeben. Es besteht bereits eine Genehmigung zum Betreiben eines Steuerberaterbüro´s ohne Kundenverkehr an dieser Stelle. Im gleichen Ort/Dorf hat eine regional tätige Heizungs/Sanitärfirma ihren Sitz (die allerdings inzwischen insolvent ist). In beiden Nachbarorten (Stadt Kürten, Rheinisch-Bergischer Kreis) sind ebenfalls mehrere aktive Gewerbe (Weinladen, Restaurant, Signalanlagenbau) angesiedelt. Ein Vorab-Bescheid des Baumamtes deutete eine Ablehnung des Antrages an, da man nicht nochmal ein Gewerbe in einem reinen Wohngebiet genehmigen möchte. Eine Änderung der Nutzungsart zum Wohn-Mischgebiet will man nicht durchführen lassen.
: : : : : Jetzt meine Fragen:
: : : : : 1. Kann ich mich beim Widerspruch auf die (insolvente) Heizungsfirma berufen und eine Genehmigung erzwingen?
: : : : : 2. Ist zwischen zwei Mischgebieten (Dörfer links und rechts von unserem) ein reines Wohngebiet zulässig. Durch alle drei Dörfer führt die gleiche Kreisstrasse, also muss der Autoverkehr auch durch unser Dorf, wenn er zu den jeweiligen Firmen der Nachbardörferwill, durchfahren.
: : : : : 3. Welche Möglichkeiten gibt es, um eine Nutzungsänderung im FNP zu erzwingen?
: : : : : Danke für die Hilfe!
: : : : : Tobias
: : : : : 1. LKann ich mich