Re: Rückwirkende Genehmigung einer mehr als 100 Jahre alten Nutzung?


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Gesendet von Dirk Baumeister am 06 Juni, 2017 um 15:49:59:

Antwort an: Rückwirkende Genehmigung einer mehr als 100 Jahre alten Nutzung? posted by Bauassessor am 06 Juni, 2017 um 11:10:22:

Woraus erschließt sich denn die Einstufung WA? Wenn es sich um 34er Gebiet handelt, müsste bei der Einstufung des Gebietscharakters der Betrieb doch mit berücksichtigt werden, oder? Und dann könnte es in eine Gemengelage oder MI kippen, was die planungsrechtliche Zulässigkeit zur Folge haben kann.

Genehmigungslage des nachträglich zu genehmigenden Gebäudes wäre seit Errichtung des Gebäudes zu beurteilen. Der Bestand des Betriebes könnte sich nur auf die Beurteilung des Gebietscharakters auswirken.


: Hallo,

: folgender Sachverhalt stellt sich dar. Eine Tankanlage (Heizöl) wird seit 1895 am Standort betrieben. In den 60er Jahren erwirbt der heutige Eigentümer den Betrieb. In den 70er Jahren wird hinter dem Betrieb eine Umgehungsstraße gebaut. Dabei wird das bisherige Grundstück in zwei Teile aufgeteilt. Auf dem "neuen" Grundstück baut der Betrieb im Anschluss ohne Genehmigung einen Verwaltungstrakt.

: Planungsrechtlich liegt das Tanklager in einem Innenbereich mit dem Charakter eines Mischgebiets, der Verwaltungstrakt liegt in einem Allgemeinen Wohngebiet.

: Jetzt erhält der Eigentümer nach mehrfachen Beschwerden der Nachbarn den Hinweis von der Bauaufsicht, dass das Gebäude niemals genehmigungsfähig gewesen sei und der Betrieb daher nur geduldet sei. Bei einem Verkauf des Unternehmens würde man aber die Duldung entziehen. Damit ist das Unternehmen quasi wertlos geworden, da die Sanierungskosten für das Heizöllager sicherlich die Einnahmen eines Grundstücksverkaufs aufzehren werden.

: Die Bauaufsicht bezieht sich in ihrer Einschätzung aber nur auf den Zeitraum seit dem Erwerb des Grundstücks in den 60er Jahren. Der Betrieb existiert aber dort schon viele Jahrzehnte länger. Gibt es eine Chance, den Betrieb heute noch zu legalisieren?





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