Re: Wege- Leitungsrecht


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Gesendet von P. Lahm ;-) am 09 Mai, 2017 um 23:06:34:

Antwort an: Wege- Leitungsrecht posted by kaintown am 04 Mai, 2017 um 10:32:29:

Das kommt m.E. auf die exakte Formulierung an udnd auf Lage und Zumutbarkeit vor Ort:
Ich vermute, dass Grundstück A den Eltern nicht nur gehört, sondern von ihnen auch bereits bebaut wurde, so dass Sie jetzt das zweite Gebäude errichten.
Dann fragt sich aber, weshalb Sie die Leitungen des Elternhauses nicht nutzen.

: Moin,
: wir überlegen gerade auf dem Grundstück der Eltern zu bauen. (Grundstück A)
: Diese haben ihre Einfahrt auf einem Nachbargrundstück.
: (Grundstück B)Natürlich darüber auch die Leitungen.

: Nun wollen wir auf Grundstück A bauen.
: Dürfen wir die Leitung legen lassen?
: Bekommen wir auch das Recht oder muss Grundstück b zustimmen.

: Im Grundbuch steht das der Eigentümer von Grundstück A Wege und Leitungsrecht hat.

: DANKE!





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