Gesendet von kaintown am 04 Mai, 2017 um 10:32:29:
Moin,
wir überlegen gerade auf dem Grundstück der Eltern zu bauen. (Grundstück A)
Diese haben ihre Einfahrt auf einem Nachbargrundstück.
(Grundstück B)Natürlich darüber auch die Leitungen.
Nun wollen wir auf Grundstück A bauen.
Dürfen wir die Leitung legen lassen?
Bekommen wir auch das Recht oder muss Grundstück b zustimmen.
Im Grundbuch steht das der Eigentümer von Grundstück A Wege und Leitungsrecht hat.
DANKE!