Gesendet von Grundbesitzer am 06 April, 2017 um 11:48:30:
Im schönen Brandenburger Wald steht ein altes ehemaliges Forsthaus mit 2 Wohneinheiten. Der Grundbesitzer möchte eine Genehmigung für eine Ferienwohnung im Nebengebäude erwirken. Das zuständige Bauamt antwortet auf eine formlose Anfrage: "Es gibt keine Ferienwohnung im Aussenbereich!"
Bei der Suche im Internet und in § 35 BauGB habe ich keine Diesbezüglichen Fakten finden können.
Fast jeder ehemaliger Bauernhof bietet doch Ferienwohnungen an???