Re: Ferienwohnung im Aussenbereich


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Gesendet von Dirk Baumeister am 17 April, 2017 um 07:46:33:

Antwort an: Re: Ferienwohnung im Aussenbereich posted by Bauassessor am 07 April, 2017 um 13:33:34:

Ferienwohnungen sind im §35er BauGB Außenbereich als "mitgezogene Nutzung" zulässig. Weiteres findet sich in der Regel im "Außenbereichserlass" des jeweiligen Bundeslandes.

Mitgezogene Nutzung bedeutet, dass die privilegierte Nutzung (z. B. Landwirtschaft, ...) vorrangig sein und den Schwerpunkt der Nutzung bilden muss. Ist man nicht privilegiert, ist die Ferienwohnungsnutzung ebenfalls nicht zulässig.

: Hallo,

: dass beinahe jeder ehemalige Bauernhof eine Ferienwohnung anbietet, heißt ja nicht, dass die alle genehmigt sind. So lange der Bauernhof aktiv ist, kenne ich das auch (und dann kann man das als untergeordnete Nutzung sicherlich auch großzügig genehmigen). Aber im Außenbereich haben nur sehr wenige Nutzungen eine so Privilegierung - Landwirtschaft, Windkraft etc., aber keine gewerbliche Nutzung (sofern sie nicht standortgebunden ist wie z.B. Kiesabbau).

: Der Hintergrund dieser Regelung ist, dass man den Außenbereich insgesamt schützen möchte und daher nur in extrem einem begrenzten Umfang Nutzungen zulassen will, die im besten Fall sogar wieder zurückgebaut werden können, wenn sie aufgegeben werden. Deswegen können Bauern auch ihre Höfe in der Regel nur sehr schwierig verkaufen - denn der Nachfolger muss dann auch ein Bauer sein.


:
: : Im schönen Brandenburger Wald steht ein altes ehemaliges Forsthaus mit 2 Wohneinheiten. Der Grundbesitzer möchte eine Genehmigung für eine Ferienwohnung im Nebengebäude erwirken. Das zuständige Bauamt antwortet auf eine formlose Anfrage: "Es gibt keine Ferienwohnung im Aussenbereich!"

: : Bei der Suche im Internet und in § 35 BauGB habe ich keine Diesbezüglichen Fakten finden können.

: : Fast jeder ehemaliger Bauernhof bietet doch Ferienwohnungen an???




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