Gesendet von ReiMa-Baudienstleistungen UG (haftungsbeschränkt) am 23 Februar, 2017 um 23:44:37:
Antwort an: Mängel anzeigen posted by David am 20 Februar, 2017 um 08:30:32:
Architekt -sodann er entsprechend beauftragt war- und der Unternehmer haften gesamtschuldnerisch für ein mangelfreies Werk
Wie in einer Ehe so zu sagen.
Sie können sich wenden, an wen Sie wollen.
Mit freundlichen Grüßen
Markus Reinartz
: Hallo Zusammen,
: wir haben einen EFH gebaut über ein Architekturbüro.
: Mittlerweile ist das Haus fertig.
: Es gab nur ein Abnahmeprotokoll für das Gewerk Maurer.
: Für alle anderen Gewerke wurden noch keine Abnahmeprotokolle erstellt bzw. unterschrieben.
: Wir haben einen Gutachter beauftragt weil wir Wasseraustritte an den Sparen und an der Traufschalung haben (Aufsparrendämmung, Sichtbalkendecke).
: Der Gutachter zeigte Verschieden Mängel an.
: Jetzt meine eigentliche Frage.
: Kann ich die Mängelfrist direkt an das Architekturbüro schreiben?
: Ich kann leider nicht genau zuordnen welches Gewerk jetzt Mängel beseitigen soll, weil es an der Schnittstelle Außenwand -Dachanbindung eine Arbietsteilung mit dem Dachgwerk gab.
: Danke und Gruß