Re: Grenzbebauung mit Garage


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Gesendet von oberh am 20 Oktober, 2016 um 16:58:46:

Antwort an: Grenzbebauung mit Garage posted by Jochen am 12 Oktober, 2016 um 09:39:25:

Hi!

Die Regelung hast Du in Kürze ja schon genannt.

Jedoch sprachst Du von einem Doppelhaus. Besteht zwischen den Gebäuden eine Grundstücksgrenze?
Wenn ja zählt auch bereits die Länge der Grenzbebauung.

Man kann in NRW die zulässigen Längen durchaus überschreiten, wenn überall bei den Nachbarn eine Abstandflächenbaulast eingetragen wird.
Ausnahme könnte hier das Doppelhaus sein, sofern es vorne und hinten bündig abschließt.
(Es lassen sich nicht alle Besonderheiten hier in Kürze schildern)

Was die anderen Nachbarn betrifft ... wo kein Kläger, da kein Richter ...

Natürlich kannst Du eine weitere Garage beantragen ... ob sie genehmigt wird, das steht auf einem anderen Blatt.

Ich nehme an, Du wohnst innerorts und es existiert kein Bebauungsplan?
Dann fließt das vorhandene Umfeld in die städtebaulichen Erwägungen mit ein.
Sollten Nachbarn also schon 18 m lange Garagen genehmigt bekommen haben, wäre das für Dich ein Pluspunkt.

LG
Olaf



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