Grenzbebauung mit Garage


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Gesendet von Jochen am 12 Oktober, 2016 um 09:39:25:

Hallo,
ich verstehe das generelle Vorgehen mit der Grenzbebauung nicht. Ich habe eine Doppelhaushälfte in Essen. Auf meinem Grundstück steht direkt an der linken Grenzlinie meine 9 Meter lange Garage. Ich wollte direkt dahinter also in meinem Garten eine weitere 6 oder 9 Meter lange Garage bauen lassen. Bei der Bauberatung der Stadt Essen wurde mir gesagt, 9 Meter Garagenlänge würde ausreichen, der Bearbeiter findet eine dahinter angebaute Garage würde städtebaulich nicht gut aussehen und er würde dies ablehnen. Es stände mir natürlich frei, eine Garage dahinter zu beantragen. Diese Aussage hat mich doch etwas verwirrt.

Habe darauf eine Garagenbaufirma angesprochen, die sagte mir auf einem Grundstück wäre insgesamt eine Grenzbebauung von 15 Meter Länge möglich. Allerdings nur maximal 9 Meter am Stück. Demnach könnte ich dann an der linken Grundstückseite die Garage nicht verlängern, jedoch an der rechten Grundstückseite zumindest eine 6 Meter lange Garage aufstellen.

Ein Nachbar 2 Häuser weiter hat aber sowohl an der rechten als auch an der linken Grundstücksseite jeweils eine 9 Meter lange Garage.

Irgendwie hat das alles kein System für mich. Irgendwo muss man das doch alles ganz allgemein nachlesen können, was erlaubt ist oder nicht, damit ich eine für mich passende Lösung finden kann.

Hat jemand einen Tipp für mich?
Danke.

Gruß Jochen




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