Gesendet von Nina am 29 September, 2016 um 12:06:55:
Hallo,
wenn ich eine Sammelunterkunft für Flüchtlinge in ein Gewerbegebiet bauen möchte, brauche ich ja eine Befreiung nach 31 II BauGB. Wenn ich diese aber nicht beantrage, sondern die Stadt sie mir einfach so erteilt, wir wikrt sich das auf eine Anfechtungsklage eines Nachbarn aus? Wird die Baugenehmigung rechtswidrig? Prüfe ich das in der formellen oder materiellen Rechtswidrigkeit der Anfechtungsklage? Ist der Nachbar in seinen Rechten verletzt?
Vielen Dank!