Gesendet von Bauassessor am 22 September, 2016 um 12:28:20:
Antwort an: Abwägung Stellungnahmen zum Bebauungsplan seit 10 Monaten nicht durchgeführt posted by Mark am 22 September, 2016 um 10:14:13:
Hallo,
zum ersten Punkt: Es gibt keine Zeitvorgabe, bis wann eine Abwägung der eingereichten Stellungnahmen zu erfolgen hat. Vielleicht muss aufgrund der eingereichten Bedenken ein umfangreiches Gutachten erarbeitet werden? Vielleicht hat sich auch die Priorität des Planwerks verändert, weil andere Projekte gerade wichtigen sind. Ich kenne Fälle, da sind B-Planverfahren nach der 1. Beteiligung einfach nicht weiter verfolgt worden. Es gilt dann weiterhin der alte Plan bzw. eine Beurteilung als Innen-/Außenbereich.
Zur 2. Frage: Die Erteilung der Baugenehmigung kann prinzipiell nur auch der Grundlage des geltenden Rechts erfolgen. Nur in Ausnahmefällen (geregelt in § 33 BauGB) kann die Genehmigung erteilt werden, wenn der in Aufstellung befindliche Plan schon so weit gediehen ist, dass man davon ausgehen kann, dass sich nichts mehr ändern wird.
Dabei ist es gängige Rechtsauffassung der Kommentatoren, dass eine Abwägung bereits stattgefunden haben sollte, der B-Plan aber noch nicht in Kraft getreten ist. Das wird aber von einigen Kommunen (gerade kleineren) gern etwas großzügiger ausgelegt.
Sollte der Fall also so eingetreten sein wie Sie dargelegt haben, können Sie als betroffener Nachbar eine Klage gegen die erteilte Baugenehmigung einreichen mit dem Hinweis, dass die Abwägung noch nicht abgeschlossen ist und somit der § 33 BauGB nicht zur Anwendung kommen kann.
Wenn allerdings anzunehmen ist, dass die Abwägung zu dem Ergebnis kommen wird, dass die Baugenehmigung erteilt werden kann, dann empfehle ich Ihnen, von der Klage anzusehen. Sie kosten Sie nur Geld und verzögert ein Projekt eines Nachbarn, mit dem Sie in den nächsten Jahren noch weiter zu tun haben werden.
: Hallo,
: nehmen wir mal an, dass ein Bebauungsplan aufgestellt wird, dann bekommen die betroffen Bürger das Recht Stellungnahmen abzugeben. Dies macht dann ein Bürger in der angegeben Frist. Und jetzt nehmen wir mal an, dass die Stadtverwaltung die Abwägung der Stellungnahmen zum Bebauungsplan seit 10 Monaten nicht durchgeführt hat.
: Welche Rechte hätte der Bürger jetzt, dass die Abwägung durchgeführt wird und das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes weiter läuft.
: Als Besonderheit nehmen wir noch gleichzeitig an, dass einem Stadtrat bereits nach §33 BauGB eine Baugenehmigung erteilt wurde und vermutlich deshalb es für die Stadtverwaltung gar nicht mehr nötig ist Energie und Arbeitszeit in das Verfahren zu stecken.
: Nehmen wir mal an es wäre in Deutschland und nicht irgendwo in Afrika und nehmen wir mal an es wäre in Bayern mit CSU Bürgermeister.