Abwägung Stellungnahmen zum Bebauungsplan seit 10 Monaten nicht durchgeführt


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Gesendet von Mark am 22 September, 2016 um 10:14:13:

Hallo,

nehmen wir mal an, dass ein Bebauungsplan aufgestellt wird, dann bekommen die betroffen Bürger das Recht Stellungnahmen abzugeben. Dies macht dann ein Bürger in der angegeben Frist. Und jetzt nehmen wir mal an, dass die Stadtverwaltung die Abwägung der Stellungnahmen zum Bebauungsplan seit 10 Monaten nicht durchgeführt hat.
Welche Rechte hätte der Bürger jetzt, dass die Abwägung durchgeführt wird und das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes weiter läuft.

Als Besonderheit nehmen wir noch gleichzeitig an, dass einem Stadtrat bereits nach §33 BauGB eine Baugenehmigung erteilt wurde und vermutlich deshalb es für die Stadtverwaltung gar nicht mehr nötig ist Energie und Arbeitszeit in das Verfahren zu stecken.
Nehmen wir mal an es wäre in Deutschland und nicht irgendwo in Afrika und nehmen wir mal an es wäre in Bayern mit CSU Bürgermeister.



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