VOB Teil C immer bindend?


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Gesendet von Alfred Meier am 19 September, 2016 um 20:35:31:

Hallo,

Bauvorhaben:
Bei meinem Haus (Bestand Flachdach) wird ein Dachstuhl (Satteldach) aufgebaut.
Ich habe das Angebot der Baufirma schriftlich bestätigt, VOB wurde nicht einbezogen.

Es wurde durch die Baufirma ein neuer Ringanker erstellt und die Anschlüsse zum alten Dach nur teilweise mit Schweißbahn abgedichtet und durch HT-Rohr entwässert. Das alte Dach ist nun undicht und wir hatten in fast allen darunterliegenden Räumen überall Wassereindrang.
Die Regensicherung wurde gesondert in Rechnung gestellt, obwohl diese nicht funktioniert.

Weiterhin hat die Baufirma die Giebelwände mit Poroton gemauert, diese aber nicht vor Regenwasser geschützt. Die Ziegel sind nun alle mit Wasser vollgesogen.

Nun regelt VOB Teil C Nr. 4.1.10 das Sichern der Arbeiten gegen Niederschlagswasser. Ist die VOB Teil C rechtlich bindend oder habe ich einfach Pech gehabt, weil ich die VOB nicht vereinbart habe.

Vielen Dank
MfG
Alfred



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