Ablehnung einer Bauvoranfrage im Innenbereich


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Gesendet von Klaus Janowitz am 21 August, 2016 um 15:28:41:

Es geht um ein Grundstück von 20 x 50 m,das im vorderen Bereich mit einem 4- Parteien Mietshaus bebaut ist. Grundsätzlich liesse es sich in zwei gleichgroße Parzellen teilen - das hintere wäre über eine Einfahrt mit ausreicehnder Breite zugänglich, wäre aber Hinterlandbebauung.
Jetzt argumentiert das Bauamt,eine Hinterlandbebauung, würde durch seine Vorbildwirkung eine vorhandene Ruhelage unterbrechen. Die Entscheidung wird zwar juristisch begründet, es ist aber eher eine Willensentscheidung.
Lohnt es sich in derartigen Fällen dagegen vorzugehen? Mit einer Stellungnahme vertut man sicher nichts. Immerhin wäre die Größe des Grundstücks damit wertlos - irgendwann wäre ein Abriss attraktiver als Erhalt und dann wäre das eh' aus mit der bestehenden Ruhezone (es ist sehr gemischte Vorstadtbebauung,insgesamt ruhig, aber nicht aufeinander abgestimmt)




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