Re: Stützmauer teilweise alte ersetzt und neu erstellt


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Gesendet von SB am 12 August, 2016 um 08:29:16:

Antwort an: Stützmauer teilweise alte ersetzt und neu erstellt posted by walter kolleth am 28 Juli, 2016 um 09:00:46:

Guten Morgen,

es kann sein, dass hier weitere Normen zu beachten sind. Zum Beispiel Festsetzungen aus einem Bebauungsplan, eine gemeindliche Einfriedungssatzung oder etwaige weitere Satzungen. Die Regelungen bezüglich der Einfriedungen variieren zudem von Bundesland zu Bundesland, des Weiteren kommt es auf die genaue Lage (an einer öffentlichen Straße, zum Nachbargrundstück etc.) an.

In jedem Fall wäre ein Besuch beim Bauamt Ihrer Stadt vor Beginn der Bautätigkeit ratsam.

Einen freundlichen Gruß aus dem Rheinland


Daher sollten Sie vor Beginn der Bautätigkeit





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