Stützmauer teilweise alte ersetzt und neu erstellt


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Gesendet von walter kolleth am 28 Juli, 2016 um 09:00:46:

Hallo
auf meinem Grundstück (Hanglage),steht eine Stützmauer die vor etwa 60 Jahre erstellt wurde( ca. 10 meter lang und ca.2.30m Hoch.Da die Mauer in einem recht marodem Zustand ist,entschloss ich eine Neue Stützmauer zu errichten. Habe in Diesem zusammenhang die Mauer erweitert.
Frage:1.)§50 der Bauverordnung erlaubt bis zu 2m Höhe ohne genemigung.genemigung.
2.)Bis zu welchem Umfanng (Länge oder Fläche),
trifft § 50 zu.
Warte auf Ihre Antwort

mfg kolleth




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