Re: Zu hohe Feuchtigkeit in Neubau


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Gesendet von Dirk Baumeister am 24 Juni, 2016 um 22:37:52:

Antwort an: Zu hohe Feuchtigkeit in Neubau posted by Tottmann am 24 Juni, 2016 um 09:59:36:

Was ist denn mit den jeweiligen Handwerkern vereinbart? Meine unmaßgebliche private Meinung:

Der Bodenleger darf (sollte) schon aus Gründen der Gewährleistung den Boden nicht auf zu hoher Restfeuchte verlegen. Der Estrichleger wird sicher keinen bestimmten Feuchtegrad nach Ablauf einer bestimmten Zeit im Auftrag haben ...

Handelt es sich um einen Generalunternehmer, in dessen Verantwortung beide Gewerke liegen, ist es lediglich eine Frage der Termintreue. Hält er den Termin? Kann er ihn halten, wenn er zusätzliche Maßnahmen ergreift? Dann sollte er das tun ... wäre aber sein Interessen- und Verantwortungsbereich. Hier könnte ein Bauherr Terminrügen schreiben. Aber handeln geht erst, wenn vertragliche Fristen nicht eingehalten wären.

Gegebenenfalls beauftragt der Bauherr aber auch auf eigene Kosten bisher nicht beauftragte Zusatzleistungen um eine ausreichende Trocknung zu erreichen.

: Hallo,
: ich brauche dringend einen Rat. Wir befinden uns derzeit in den Endphase unseres Bau.

: Der Estrich wurde schon Anfang April verlegt. Aufgrund des derzeit schlechten Wetters trocknet der Bau sehr schlecht (Aussage der Baufirma).
: Nun kann der Boden (Vinyl) nicht verlegt werden, da die Restfeuchte noch zu hoch ist. Es liegt bei 2,9. Für die Fließen ist es ausreichend.

: Muss die Baufirma dafür Sorge tragen, dass der Bau trocken genug wird (z.B. mit Trocknungsgeräten) oder liegt es in unserer Verantwortung? Gilt es als unzureichende Bauleistung, sodass der Bau als noch nicht fertiggestellt gilt?

: Für eine Antwort wäre ich sehr dankbar.

: Vielen Dank und schöne Grüße Anna
:





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