Re: Vorschrift zur Belüftung von Räumen mit Wasseranschluss


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Gesendet von Peter Müller am 14 März, 2016 um 16:18:30:

Antwort an: Re: Vorschrift zur Belüftung von Räumen mit Wasseranschluss posted by ReiMa-Baudienstleistungen UG (haftungsbeschränkt) am 12 März, 2016 um 08:17:57:

Hallo nochmal und danke für die Rückantwort.

Sie haben recht, ich habe nicht viele Infos gegeben....

Es ist ein schlüsselfertiges Bauprojekt, der Bauträger arbeitet mir einem Architekten zusammen, der gleichzeitig der Bauleiter ist (und uns nicht auf die fehlende Lüftung hinwies). Wir haben 0 Eigenleistung vereinbart.

Aktueller Stand ist, Rohbau praktisch fertig, Elektro/Fußbodenheizung eingebaut, Wänder innen und außen verputzt, Estrich Fußboden drin, Außenfassade noch nicht ganz fertig. Es fehlen nur noch Fließen und Sanitär und die Endfertigstellung.

Wie gesagt, als schlüsselfertiges Bauwerk ohne Eigenanteil gekauft, Grundriss in Absprache mit dem Architekten geändert (Räume größer/kleiner) aber es kam eben keinerlei Hinweis zu der fehlenden Lüftungsmöglichkeit und das ärgert uns eben. Das wir die Lüftung bezahlen, die so oder so rein muss (auch wenn wir dann ein kleines Fenster gemacht hätten), steht ja außer Frage, aber die "Mehrkosten" die für den nachträglichen Einbau entstehen sehen wir nicht ganz ein.



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