Re: Vorschrift zur Belüftung von Räumen mit Wasseranschluss


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Gesendet von ReiMa-Baudienstleistungen UG (haftungsbeschränkt) am 12 März, 2016 um 08:17:57:

Antwort an: Re: Vorschrift zur Belüftung von Räumen mit Wasseranschluss posted by Peter Müller am 10 März, 2016 um 14:36:49:

Die Informationen die Sie hier eingestellt haben, sind Recht dürftig.

Ist das Haus schon fertig? Außenfassade fertig? Estrich fertig?

In dem Raum ....

Alle Wände innen bereits verputzt? Fliesenboden fertig?


: Nun, die Alternative wäre wie in den anderen Kellerräumen von vornerein ein eingeplantes Fenster welches sicher deutlich günstiger ausgefallen wäre.

: Ja, es entstehen Mehrkosten und da Bauträger für gewöhnlich kein Geld verschenken und alle Mehrkosten penibel aufrechnen versuchen die Finanzierer des ganzen Baus natürlich diese Kosten zu reduzieren.

: Der Kellerraum war von Anfang an für alle Hausanschlüsse und Waschmaschine + Trockner konzipiert, ist auch als Symbole und mit entsprechenden Beschriftungen in allen Bauplanversionen so eingetragen.

: Es erfolgte eben nicht mal ein Hinweis des Architekten "He, ihr habt hier einen Haufen Feuchtigkeit und nebenbei noch die Hauselektronik aber keine Lüftung, wollt ihr das wirklich so?" sondern nur ein nachträgliches "Ich habe mich damals schon gewundert, dass das von Ihnen so freigegeben wurde"...





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