Genehmigung wird nicht erteilt


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Gesendet von Maler am 23 Februar, 2016 um 16:20:00:

Hallo zusammen,

in unserem Landkreis wurden in den letzten zehn Jahren sehr viele Um- und Neubauten im Außenbereich (§35 BauGB) genehmigt.
Unter anderem wurde eine Hofstelle verkauft, komplett abgerissen, wieder aufgebaut und durch 2 weitere Wohneinheiten noch vergrößert (Wohnfläche jetzt ca. 1000m2). Bewohnt wird dieses Anwesen von einem älteren Ehepaar.

Bei uns sieht die Situation nun so aus: Vertrauend darauf, dass der Abriss des alten Stallgebäudes und der Neubau eines Einfamilienhauses (freistehend) genehmigt wird, haben wir auf entsprechenden mündlichen Hinweis des Landwirtschaftsamtes ein Erbbaurecht eintragen lassen und keine Bauvoranfrage gestellt, da uns geraten wurde, die dazu erforderlichen Unterlagen alle erst mit dem Bauantrag einzureichen.
Gesagt, getan - das Landwirtschaftsamt lehnt die Genehmigung ab und leitet diese Stellungnahme so an die Baurechtsbehörde weiter. Grund: der damalige Leiter des Landwirtschaftsamtes habe "Geschenke in Form von Genehmigungen" verteilt, jetzt würde man nach Gesetz arbeiten.

Meine Frage: genießen wir in irgendeiner Weise Vertrauensschutz, da in unmittelbarer Nachbarschaft mehrere ähnliche Bauten entstanden sind? Und können wir im Zweifel gegen die Baugenehmigung, die im Außenbereich das Erstellen eines "Anwesens" erlaubt hat, vorgehen? Um Antwort wäre ich dankbar. Vielen Dank.




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