Altbau mit fehlender Baulast


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ www.baurecht.de ]

Gesendet von Grätsche01 am 09 Januar, 2016 um 08:11:42:

Guten Morgen,

mich treibt folgendes Problem um:

Ich habe vor 3 Jahren einen Altbau Baujahr ca. 1900 in nrw gekauft. Eine Seite des Hauses ist auf die Grenze zum Nachbargrundstück gebaut worden. Das erschien mit damals nicht als Problem. Wie ich jetzt feststellen musste ist für diese Grenzbebauung keine Baulast eingetragen.

Jetzt nahm ich Kontakt zur Baubehörde auf, weil ich auf einer anderen Grundstücksseite ein Carport ebenfalls als Grenzbebauung mit einer Länge von 8,4 Meter errichten wollte. Mir wurde mündlich mitgeteilt, dass das Carport dort im Prinzip stehen könne, nur mit den von mir angegebenen Maßen würde es ein Problem geben.

Die bisherige Grenzbebauung würde mit in die 15 Meter-Regel einbezogen werden und ich dürfte daher nur noch ein Carport von 5,45 Meter Länge bauen (15 Meter-9,5Meter bisherige Grenzbebauung). Ich habe mir die einschlägigen Rechtsnormen durchgelesen und Frage mich nun, wie die Dame auf diese Aussage kommt.

Kann mir jemand dazu weiterführende Infos geben oder hat jemand bereits ähnliche Fälle erlebt?

Vielen Dank im vorraus!




Antworten:



Ihre Antwort

Name:
E-Mail:

Betreff:

Kommentar:


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ www.baurecht.de ]