Priviligierung nach Gebäudezerstörung im Außenbereich?


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Gesendet von B.Jandel am 25 November, 2015 um 02:17:28:

Hallo,
folgender Fall:
Ein Wirtschaftsgebäude an einem Hof (Außenbereich) wird bis 1995 landwirtschaftlich genutzt. 1995 wird landwirtschaft aufgegeben, das Wirtschaftsgebäude steht ungenutzt leer, Es kommt schließlich 1997 zum Brand im Wirtschaftsgebäude, der erste Stock sowie Dachstuhl brennt komplett nieder. Das Gebäude wird im ersten Stock neu aufgebaut, neue Mauern, neuer Dachstuhl.
Es wird nach der Neuerrichtung aber weiterhin nicht mehr genutzt, da keine Landwirtschaft mehr betrieben wird am Hof. Nun ist die Frage, kann man in diesem Fall das Gebäude beispielsweise Umnutzen (z.B. zu einem Veranstaltungs- oder Vereinshaus). Unklar ist, ob das Gebäude durch den Brand die Priviligierung zur Umnutzung verloren hat, oder ob dies unerheblich ist. Der Standort des Gebäudes ist Bayern, sodass die 7 Jahres Frist nicht zur Anwendung kommt.
Vielen Dank für eine kurze Einschätzung.



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