Re: Priviligierung nach Gebäudezerstörung im Außenbereich?


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ www.baurecht.de ]

Gesendet von Dirk Baumeister am 30 November, 2015 um 07:10:15:

Antwort an: Re: Priviligierung nach Gebäudezerstörung im Außenbereich? posted by B.Jandel am 28 November, 2015 um 14:17:23:

Kein Dach = kein Gebäude = kein Bestand = kein Bestandschutz

Der Fortbestand der Privilegierung bleibt meines Erachtens fragwürdig. Konkrete Aussagen sind in einem Forum aber generell nicht möglich. Es bleibt bei abstrakten Einschätzungen und persönlichen Meinungen.

: Hallo, vielen Dank für den Kommentar. Das Gebäude ist nicht komplett zerstört, nur der Dachstuhl brannte ab. Dabei wurden die Mauern und Dachstuhl im ersten Stock neu gebaut.
: Das Erdgeschoss des Gebäudes ist unversehrt und nach wie vor so, wie damals die landwirtschaftliche Nutzung geendet hat. Somit dürfte ja die Priviligierung noch vorhanden sein (zumindest für das Erdgeschoss des Gebäudes (die Grundmauern sind unbeschädigt), da ja die 7 Jahres Frist dauerhaft ausgesetzt ist.





Antworten:



Ihre Antwort

Name:
E-Mail:

Betreff:

Kommentar:


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ www.baurecht.de ]