Re: GRZ ändern Hausbau


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Gesendet von Dirk Baumeister am 14 Oktober, 2015 um 12:10:27:

Antwort an: Re: GRZ ändern Hausbau posted by H. Hallmackenreuther am 14 Oktober, 2015 um 09:39:36:

Die zulässige BGF (Brutto-Grund-Fläche) beträgt die ermittelten 108 m². Die Wohnfläche liegt üblicherweise bei 70 - 75% davon, also hier im günstigen Fall etwa bei 81 m².

Darüberhinaus müsste man zunächst prüfen, ob die Teilung überhaupt möglich und zulässig ist. Gibt es weitere planungsrechtliche Festsetzungen (Begrenzung der Wohnungsanzahl, Mindest-Grundstücksgröße)?
Wird auf dem anderen Grundstück die GRZ und GFZ nicht mehr eingehalten, dürfte nach § 19 BauGB die Teilung nicht durchgeführt werden.

: Hallo!

: Grundfläche und Wohnfläche sind nicht dasselbe. Die Grundfläche liegt in der Regel merklich über der Wohnfläche, ob ihrer unterschiedlichen Berechnung.

: Zur Überschreitung der GRZ: Ihr Bungalow ist keine "in Satz 1 bezeichnete Anlage". Insofern darf die zulässige Grundfläche dadurch nicht überschritten werden.

: Mit freundlichen Grüßen
: H. Hallmackenreuther





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