Re: Haus unter Denkmalschutz


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Gesendet von Bauassessor am 21 September, 2015 um 12:54:50:

Antwort an: Re: Haus unter Denkmalschutz posted by Dirk Baumeister am 20 September, 2015 um 10:14:57:

Hallo,

ist denn das Gebäude ein eingetragenes Denkmal? Wenn ja, siehe oben - andererseits gibt es für Denkmäler auch ganz andere steuerliche Abschreibungsmöglichkeiten, die es wieder interessant werden lassen.

Wenn nein: nein, so lange es nicht noch zum Denkmal deklariert wird.

: Was sollen denn "versteckte Baudenkmalschutzkosten" sein?

: Bei einem Baudenkmal ist, wie aus dem Denkmalschutzgesetz des jeweiligen Landes auch zu entnehmen ist, bei allen den Denkmalschutz betreffenden Änderungen, Erneuerungen, Sanierungen, Austausch usw. die Abstimmung mit der Denkmalschutzbehörde zwingend erforderlich. Das heißt, man muss die beabsichtigten Maßnahmen vorab mitteilen und Umfang, Materialien usw. erläutern und eine Zustimmung der unteren Denkmalbehörde haben, bevor man umsetzen darf. Dafür gibt es nach Abschluß der Maßnahme eine Bescheinigung über die Aufwendungen, die steuerlich mindernd bei der Einkommensteuer geltend gemacht werden kann.

: "Was gibt es zu beachten?" ist eine etwas weitreichende Frage, die so pauschal auch nicht zu beantworten ist. Was zu beachten ist bestimmt sich ganz entscheidend am konkreten Vorhaben.

:
: : Hallo an Euch, was gibt es in erster Linie zu beachten, wenn man ein Haus aus dem 15. Jahrhundert erwirbt und das in der Innenstadt einer Kleinstadt. Kommen da neben dem Haus andere Kosten hinzu? Versteckte Baudenkmalschutzkosten? Beste Grüsse




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