Gesendet von Dirk Baumeister am 20 September, 2015 um 10:14:57:
Antwort an: Haus unter Denkmalschutz posted by Eva Horstick-Schmitt am 20 September, 2015 um 09:24:58:
Was sollen denn "versteckte Baudenkmalschutzkosten" sein?
Bei einem Baudenkmal ist, wie aus dem Denkmalschutzgesetz des jeweiligen Landes auch zu entnehmen ist, bei allen den Denkmalschutz betreffenden Änderungen, Erneuerungen, Sanierungen, Austausch usw. die Abstimmung mit der Denkmalschutzbehörde zwingend erforderlich. Das heißt, man muss die beabsichtigten Maßnahmen vorab mitteilen und Umfang, Materialien usw. erläutern und eine Zustimmung der unteren Denkmalbehörde haben, bevor man umsetzen darf. Dafür gibt es nach Abschluß der Maßnahme eine Bescheinigung über die Aufwendungen, die steuerlich mindernd bei der Einkommensteuer geltend gemacht werden kann.
"Was gibt es zu beachten?" ist eine etwas weitreichende Frage, die so pauschal auch nicht zu beantworten ist. Was zu beachten ist bestimmt sich ganz entscheidend am konkreten Vorhaben.
: Hallo an Euch, was gibt es in erster Linie zu beachten, wenn man ein Haus aus dem 15. Jahrhundert erwirbt und das in der Innenstadt einer Kleinstadt. Kommen da neben dem Haus andere Kosten hinzu? Versteckte Baudenkmalschutzkosten? Beste Grüsse