Gesendet von oberh am 03 September, 2015 um 16:32:43:
Antwort an: Grundstücküberschreitung bei Erschließung des Bürgersteigs posted by Jan am 01 September, 2015 um 09:10:04:
Hi!
1. Wer hat denn die "punktuellen" Überbauten festgestellt? Ein Vermesser?
2. Da Ihr nun neue Tatsachen geschaffen habt, ist dies eigentlich hinfällig: Hättet Ihr nicht mit der Kommune sprechen können und später einen Grunderwerb durchführen können?
3. Auch die Kommune darf nicht einfach so (die Praxis sieht anders aus und bietet sich hier wohl auch an, um keine Schmutzstreifen enstehen zu lassen zw. Kantstein und Mauer) den Kantstein auf die Grenze setzen. Diese benötigt nämlich dann auf Eurem Grundstück noch eine Rückenstütze.
Sie hat damit einen Überbau produziert.
4. Wer einen Schaden verursacht, der kommt auch dafür auf.
LG
Olaf