Grundstücküberschreitung bei Erschließung des Bürgersteigs


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ www.baurecht.de ]

Gesendet von Jan am 01 September, 2015 um 09:10:04:

Hallo zusammen,

in einem Neubaugebiet in Niedersachsen wird nun die Straße inkl. Bürgersteig fertiggestellt.

Da das Haus bereits seit ca. 1,5 Jahren bewohnt ist und das Haus inkl. Garten höher als die Straße liegt (ca. 0,5m), wurde dieser mit einer Natursteinmauer abgefangen.

Leider hat der Galabauer sie knapp über der Grundstücksgrenze erreichtet (punktuell 5-10 cm)und die Mauer musste nun entfernen werden, damit die Randsteine des Bürgersteigs auf die Grenzlinie gesetzt werden können. Dieses haben vom Hausbesitzer durchgeführt und es wurde gestern mit der Schachtung für den Bürgersteig begonnen.

Hierbei wurde

1. Im Abstand von 30cm zur Grundstücksgrenze die Böschung abgetragen, so dass es bedenken gibt dass der Zaun inkl. Bepflanzung und Hecke absackt bzw. „runterfällt“
2. Wurde das Fundament der Steinmauer auf dem Privat-Grundstück entfern (auch hier die 30cm).

Nun meine Frage:

Das die Steinmauer entfernen musste kann ich verstehen (schließlich ragte sie punktuell 5-10 cm über die Grundstücksgrenze). Darf die Baufirma, die die Straß0e erstellt, jedoch 30cm des Grundstücks abtragen, so dass evtl. der Bereich des Gartens absackt und der Zaun inkl. Bepflanzung abrutschen kann? 30cm erscheinen mir hier sehr viel.
Und wer muss das Fundament der Steinmauer wieder herstellen? Schließlich wurden 30cm von dem Grundstück entfernt…


Ich danke vorab für eure Antworten!




Antworten:



Ihre Antwort

Name:
E-Mail:

Betreff:

Kommentar:


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ www.baurecht.de ]