Re: nachträglich einen zweiten Fluchtweg, geht das ?


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Gesendet von AndyB am 22 Mai, 2015 um 21:30:46:

Antwort an: nachträglich einen zweiten Fluchtweg, geht das ? posted by AndyB am 20 Mai, 2015 um 19:49:44:

Vielen Dank für Eure Nachrichten. Also ich habe nicht vor den Dachspitzboden als Aufenthaltsraum zu verwenden, aber ganz offiziell habe ich doch ein Badezimmer, die ich so als Nutzungsraum verwenden darf. Nur, wenn es je mala Brennen sollte, möchte ich eben genau von dem Badezimmer aus raus zum zweiten Fluchtweg gehen können. Im Prinzip muss da nur ein weitere Dachfenster rein und drausen auf dem Plattform ein Geländer. Nach Euren Informationen aua zu beurteilen, darf ich das machen, aber ob die Lage Sinn macht, soll ich bei der Brandschutzbehörde nachfragen, was ich dann auch tun werde. Ich wollte nur wissen, ob ich dazu eine Genehmigung benötige, aber soweit ich verstanden habe, wenn das Bauvorhaben bereits abgeschlossen und abgenommen ist, brauche ich keine weitere Genehmigung. Hab ich das richtig verstanden! Vielen Dank.



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