Re: nachträglich einen zweiten Fluchtweg, geht das ?


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Gesendet von Dirk Baumeister am 22 Mai, 2015 um 07:48:07:

Antwort an: Re: nachträglich einen zweiten Fluchtweg, geht das ? posted by bodo hermann in gruppe türkis architekten am 20 Mai, 2015 um 23:35:04:

: Baurechtlich benötigen Sie keine Genehmigung,

Diese Aussage kann man so leider nicht stehen lassen. Wenn die Herstellung des zweiten Rettungsweges mit baulichen Maßnahmen verbunden ist, ist eine Genehmigungspflicht nicht ausgeschlossen und muss geprüft werden. Hier kommen z. B. andere Ermittlungen der Abstandflächen aufgrund des zu errichtenden Geländers und damit Änderung von Wandhöhen in Frage.



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