Gesendet von Holger am 07 April, 2015 um 15:16:55:
Guten Tag - eine ETW hat einen umbauten Raum von 100m². es darf eine Terrasse von 20m² mit benutzt werden, es ist trotzdem Gemeinschaftseigentum. darf ein Verkäufer damit werben er habe eine ETW zu verkaufen mit einer Grösse von 110m² obwohl dieser Fläche von 10m² nur Sondernutzungsrechte zuzuschreiben sind?
vielen dank