Re: Berechnung m² Eigentumswohnung


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Gesendet von Dirk Baumeister am 13 April, 2015 um 21:13:52:

Antwort an: Re: Berechnung m² Eigentumswohnung posted by Holger am 13 April, 2015 um 05:29:25:

Das hat was mit dem System des Wohneigentums zu tun. Am Grundstück kann kein Teileigentum gebildet werden, das ist immer Gemeinschaftseigentum. Im Gegensatz dazu sind die Balkone nur durch und über die zugeordneten Wohnungen erreichbar und können daher im Zusammenhang mit der Abgeschlossenheit der Wohnungen auch als Teileigentum ausgewiesen werden.


: Entschuldigung - ich versuch es noch einmal. die ETW wird mit einer Angabe zur Größe von 113,8m² verkauft. die Terrasse hat eine Größe von 20m². von der die Hälfte (10m"´²) den Wohnungs m² zugerechnet wurde. diese ist jedoch deutlich in TE als Gemeinschaftseigentum mit Sondernutzungsrechten ausgewiesen. daher die Frage ob die Angabe über die Wohnungsgröße nicht bewusst irreführend gewählt ist. die Balkone des Hauses sind als Wohnungseigentum ausgewiesen





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