Gesendet von Dirk Baumeister am 05 April, 2015 um 12:41:02:
Antwort an: Baurechtswidrige Zustände durch Grundstücksteilung posted by lisaosiria am 03 April, 2015 um 22:55:46:
zu 1.: nein
zu 2.: ja, ja
zu 3.: bedenklich
: Hallo zusammen,
: es geht um ein Altenteilterhaus in einer Hofstelle. Die Baugenehmigung wurde beantragt, als es sich noch um ein Grundstück handelte. Nach Fertigstellung wurden die aus dem altenteilerhaus ein eigenes Grundstück herausgemessen. Der geringste Abstand zur gemeinsamen Grundstücksgrenze liegt bei 0,80 cm. Auf dem anderen Grundstück steht mit einem Abstand von 3,0 m ebenfalls ein Gebäude.
: Nun meine Fragen.
: 1. War die Teilung überhaupt erlaubt und darf das Haus heute zu normalen Wohnzwecken genutzt werden (Außenbereich nicht privilegiert!)
: 2. Wäre nicht eigentlich eine Nutzungsänderung in normales Wohnen zu beantragen. Wenn ja, kommen gewiss doch die Abstandsflächen ins Spiel! (Wohnen auf der Grenze). Es gibt keine Eintragung einer Baulast.
: Wäre auch nicht möglich, da sich dann die Abstandstflächen überschneiden würden.
: 3. Wie sieht es mit dem Brandschutz aus? In der gesamten Außenwand die die Abstandsflächen nicht einhält sind Fenster und Türen, welche bereits beim öffnen im Nachbargrundstück liegen!
: Bundesland ist NRW, die Baugenehmigung des Hauses ist aus 1951. Es wurden danach keine Nutzungsänderungen beantragt, obwohl das ganze Haus innen umgebaut und einer anderen Nutzung zugeführt wurde. Z.B. wurde aus Stall wohnen.