Re: Aufbrechen der „Schicksalsgemeinschaft“ Doppelhaus.


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ www.baurecht.de ]

Gesendet von Dirk Baumeister am 04 März, 2015 um 07:11:30:

Antwort an: Re: Aufbrechen der „Schicksalsgemeinschaft“ Doppelhaus. posted by PWW am 03 März, 2015 um 21:01:17:

: Wo steht geschrieben, dass 100% Profilgleich angebaut werden muss?


... aus der Bauweise nach §22 BauNVO und der zugehörigen Rechtsprechung zu Doppelhäusern ergibt sich, dass "verträglich" aneinander gebaut werden muss. Die beiden Häuser müssen eine Einheit bilden. Das bedeutet nicht, dass deckungsgleich gebaut werden muss aber ein einheitlicher Charakter muss erkennbar bleiben.
Ein Kopplungsbau mit einer Garage wäre im übrigen nicht zulässig, da es sich dabei nicht um eine Hautpnutzung handeln würde, die ein ausreichendes Gewicht zur Schaffung der Grenzbebauung wäre.

Das alles wird und würde Ihnen aber auch die Baubehörde erklären, wenn Sie dort (freundlich) nach den Rechtsgrundlagen einer negativen Entscheidung fragten.



Antworten:



Ihre Antwort

Name:
E-Mail:

Betreff:

Kommentar:


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ www.baurecht.de ]