Re: Aufbrechen der „Schicksalsgemeinschaft“ Doppelhaus.


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Gesendet von oberh am 02 März, 2015 um 14:20:14:

Antwort an: Re: Aufbrechen der „Schicksalsgemeinschaft“ Doppelhaus. posted by peter am 28 Februar, 2015 um 13:13:19:

Hi Peter!

Kann er nicht ...

Es ist zu klären, ob eine Grunddienstbarkeit oder/und eine Baulast (Anbauverpflichtung) existiert.
Wenn ja, dann bleibt nur noch, sich in das Schicksal zu ergeben ... ;-)

LG
Olaf



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