Re: Balkonbrüstung : Übersteigbarkeit und Umbau bei ETW in Mehrfamilienhaus


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Gesendet von Schindel am 25 Februar, 2015 um 23:17:24:

Antwort an: Re: Balkonbrüstung : Übersteigbarkeit und Umbau bei ETW in Mehrfamilienhaus posted by bodo hermann in gruppe türkis architekten am 24 Februar, 2015 um 23:19:09:

Hallo
Bundesland ist Hessen. Die WEG würde da nie zustimmen. .. obwohl ja alle 6 Balkone betroffen wären.
Für uns selbst würden wir schon was basteln ( mit Blumenkübeln auf der Mauerfläche oder so) damit unser kurzer da nicht hochklettert. Aber ich habe keine Lust auf Stress wenn wir die Wohnung dann doch vermieten würden. Hat da das baurechtliche nicht auch was mit dem privatrechtlichen zu tun?
Gruss

: hallo Schindel,
: grundsätzlich müssen Sie unterscheiden zwischen baurechtlichen und privatrechtlichen Anforderungen.
: Die baurechtlichen Anforderungen regelt Ihr Bundesland (?). Also weitere Angaben.....
: "Mauer hochziehen" bedarf vermutlich einer Zustimmung der WEG, da die äussere Erscheinung verändert wird. Das kann Ihnen aber auch die Hausverwaltung beantworten.





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